Voraussetzungen Therapiebegleithund
Ein Therapiebegleithund muss bestimmte charakterliche Voraussetzungen erfüllen, um für seine Aufgaben geeignet zu sein:
- sehr Menschen bezogen und offen zu Fremden
- lässt sich gerne am ganzen Körper anfassen und streicheln
- nahezu frei von Aggression
- hohe Stresstoleranz, hohe Reizschwelle
- geduldig und ausdauernd, ausgeglichenes Wesen
- umweltsicher
- bestens geprägt und sozialisiert
- nicht ängstlich, geräuschempfindlich oder schreckhaft
- sehr gut erzogen (Leinenführigkeit, Abrufen, Bleiben, Fuß-Gehen etc.)
- lässt sich auch von Fremdpersonen führen
- kein Schutztrieb, kein Territorialverhalten
- keine Futterverteidigung gegenüber Menschen
Selbstverständlich muss der Hund gepflegt, geimpft und gesund sein. Dies ist durch regelmäßige tierärztliche Kontrolle zu gewährleisten und nachzuweisen.
Egal ob Terrier, Hütehund, Jagdhund, Retriever…, die Rasse des zukünftigen Therapiebegleithundes spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig und entscheidend ist allein das Vorliegen der o.g. Eigenschaften. Auch Mischlinge können wunderbare TBH werden und sich bestens für ihre zukünftige Arbeit eignen.
Ob groß oder klein, die Größe des Hundes sollte seinem zukünftigen Einsatzbereich angepasst sein, damit er die Leistungen erbringen kann, die von ihm gefordert werden.
Junge Hunde eignen sich idR besser für eine Ausbildung, da sie noch leichter formbar sind und einfacher an ihre zukünftigen Aufgaben herangeführt werden können. Aber auch erwachsene Hunde sind nach wie vor sehr lernfähig. Allein ausschlaggebend ist die charakterliche Eignung.
Auch der Therapiehundeführer sollte bestimmte Eigenschaften mit sich bringen, z.B.
- Verantwortungsbewusstsein
- Soziale Kompetenz
- Lernfreudig und motiviert
- Zeit und Flexibilität
- Kontaktfreudig
- Psychische Belastbarkeit
- Geduld und Konsequenz